https://sdgliste.justiz.gv.at/

Ingenieurbüro Ing. Michael Schneider

DERZEIT KÖNNEN LEIDER KEINE LEISTUNGEN ANGEBOTEN WERDEN, BITTE WENDEN SIE SICH AN DIE INITIATIVE "PRÜFING"

Folgende Leistungen können - ausschliesslich außerhalb von Kärnten - angeboten werden:
 

  • Beratung in Fragen des

    • organisatorischen

    • anlagentechnischen

    • baulichen
      Brandschutzes
       

  • Durchführung der Feuerbeschau

  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
     

  • Erstellung von Evakuierungskonzepten
     

  • Beratung und Überprüfung im Bereich des Betriebsbrandschutzes
     

  • Erstellung von Brandschutzplänen gem. TRVB 121 O
     

  • Erstellung von Fluchtwegeplänen
     

  • Unterstützung bei der Erstellung von Alarmplänen von Betriebsfeuerwehren
     

  • Beratungsleistung für die Geschäftsführung / Beratungsleistung für Ihren Brandschutzbeauftragten
     

  • Überprüfung der vorhandenen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen Ihrer Betriebsstätte
     

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
FG-Nr. 09.45 Brandschutzwesen für Krankenhäusern und Pflegeheimen
 

Es wird um Verständnis ersucht, das keine Leistungen angeboten werden können, die unvereinbar mit der hauptberuflichen Tätigkeit sind bzw. die eine Befangenheit in der hauptberuflichen Tätigkeit oder in der tätigen Dienststelle hervorrufen könnten.

Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko

 

im Sinne der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung K-GFPO LGBl. Nr. 67/2000 idF. LGBl. Nr. 29/2020 § 26 Abs. (5c) sind:

 

  1. Betriebsanlagen, die einer in Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU oder der Industrieemissionen-Richtlinie 2010/75/EU erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Bestimmung unterliegen, insbesondere § 77a und § 84a der Gewerbeordnung 1994, sowie IPPC-Behandlungsanlagen und Anlagen nach § 59a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und Anlagen nach dem Kärntner IPPC-Anlagengesetz oder dem Kärntner Seveso-Betriebegesetz;

  2. Betriebsbauten und Betriebsanlagen mit umfangreichen, wartungsbedürftigen Brandschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und Rauchwärmeabzugsanlagen;

  3. Geschäftsbauten mit mehr als 2000 m² Betriebsfläche;

  4. Bauten für größere Menschenansammlungen, das sind mehr als 120 Personen in einem Raum oder mehr als 240 Personen in zusammenhängenden Räumen;

  5. Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 Metern (Hochhäuser);

  6. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime;

  7. Garagen mit einer Nutzfläche von über 1000m²;

  8. sonstige Objekte mit erhöhter Brandgefahr, wie historisch wertvolle Gebäude und Museen;

  9. volkswirtschaftlich bedeutsame Gebäude, wie Fernheizwerke über 350 kW;

  10. Biogasanlagen;

  11. Gebäude, in welchen im Brandfall mit Sicherheit erschwerte Evakuierungs- und Rettungsbedingungen zu erwarten sind.

 

 

Die Überprüfung von Objekten mit niedrigem oder mittlerem brandschutztechnischem Risiko kann das Rauchfangkehrerunternehmen Ihres Vertrauens für Sie durchführen.