Folgende Leistungen können - ausschliesslich außerhalb von Kärnten - angeboten werden:
Beratung in Fragen des
organisatorischen
anlagentechnischen
baulichen
Brandschutzes
Durchführung der Feuerbeschau
für Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko alle 5 Jahre im Sinne der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung K-GFPO bzw.
nach den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen
Erstellung von Brandschutzkonzepten
Erstellung von Evakuierungskonzepten
Beratung und Überprüfung im Bereich des Betriebsbrandschutzes
Erstellung von Brandschutzplänen gem. TRVB 121 O
Erstellung von Fluchtwegeplänen
Unterstützung bei der Erstellung von Alarmplänen von Betriebsfeuerwehren
Beratungsleistung für die Geschäftsführung / Beratungsleistung für Ihren Brandschutzbeauftragten
Überprüfung der vorhandenen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen Ihrer Betriebsstätte
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
FG-Nr. 09.45 Brandschutzwesen für Krankenhäusern und Pflegeheimen
Es wird um Verständnis ersucht, das keine Leistungen angeboten werden können, die unvereinbar mit der hauptberuflichen Tätigkeit sind bzw. die eine Befangenheit in der hauptberuflichen Tätigkeit oder in der tätigen Dienststelle hervorrufen könnten.
Betriebsanlagen, die einer in Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU oder der Industrieemissionen-Richtlinie 2010/75/EU erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Bestimmung unterliegen, insbesondere § 77a und § 84a der Gewerbeordnung 1994, sowie IPPC-Behandlungsanlagen und Anlagen nach § 59a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und Anlagen nach dem Kärntner IPPC-Anlagengesetz oder dem Kärntner Seveso-Betriebegesetz;
Betriebsbauten und Betriebsanlagen mit umfangreichen, wartungsbedürftigen Brandschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und Rauchwärmeabzugsanlagen;
Geschäftsbauten mit mehr als 2000 m² Betriebsfläche;
Bauten für größere Menschenansammlungen, das sind mehr als 120 Personen in einem Raum oder mehr als 240 Personen in zusammenhängenden Räumen;
Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 Metern (Hochhäuser);
Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime;
Garagen mit einer Nutzfläche von über 1000m²;
sonstige Objekte mit erhöhter Brandgefahr, wie historisch wertvolle Gebäude und Museen;
volkswirtschaftlich bedeutsame Gebäude, wie Fernheizwerke über 350 kW;
Biogasanlagen;
Gebäude, in welchen im Brandfall mit Sicherheit erschwerte Evakuierungs- und Rettungsbedingungen zu erwarten sind.
Die Überprüfung von Objekten mit niedrigem oder mittlerem brandschutztechnischem Risiko kann das Rauchfangkehrerunternehmen Ihres Vertrauens für Sie durchführen.